News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Privat beschaffte FME/ programmierte Schleifen | 54 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723086 | ||
Datum | 27.04.2012 18:49 MSG-Nr: [ 723086 ] | 12461 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Wie verhält sich das rechtlich bei Schleifen, die ich eigentlich gar nicht haben darf? Kurz gesagt - Strafbar nach § 89 Telekommunikationsgesetz i.V.m. 148 Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz - Ggf. Dienstpflichverletzung gem. dem jeweiligen Feuerwehrgesetz des Landes durch Verstoß gegen inter Anweisungen der Gemeinde Wir hatten es letzte Woche hier im Forum noch davon. Das ist so ein Fall, wo man mit einer Dienstanweisung arbeiten kann die sagt: "Nur wer offiziell (gem. der Liste wer welche Schleife hat) alarmiert wurde darf ausrücken (Ausnahme: Wer sich zum Alarmzeitpunkt im Feuerwehrhaus oder einem Einsatzfahrzeug befindet)." Wenn das konsequent durchgezogen wird, dann entfällt jeglicher SInn, einen so bestückten Melder zu haben. Denn: Man rückt nicht aus ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.380