Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8B., Peine / Niedersachsen | 723613 |
Datum | 04.05.2012 13:52 MSG-Nr: [ 723613 ] | 9457 x gelesen |
Ortsbrandmeister
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Hallo Jann,
einen Konflikt mit dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gibt es eigentlich nicht, da der BvD quasi eine vom OrtsBM dauerhaft mit der Einsatzleitung beauftragte Führungskraft ist.
Bei uns in Peine wird der Dienst wöchentlich dienstags getauscht. Tagsüber versehen i.d.R. die beiden hauptamtlichen Gerätewarte diesen Dienst, ab 16:15 dann der eigentliche BvD bis zum nächsten Morgen um 07:00. Am WE von Freitag 12:00 bis Montag 07:00 ist der Dienst durchgehend.
Die Mindestqualifikation ist Zugführer, außerdem findet eine sehr umfangreiche "Einarbeitungsphase" über einen längeren Zeitraum statt, in der ein "werdender" BvD parallel zum diensthabenden BvD alarmiert wird und die Einsatzstelle parallel mit einem ELW1 anfährt und unter Aufsicht des erfahrenen BvD die Maßnahmen durchführt.
Der BvD wird zu allen Einsätzen innerhalb der Kernstadt alarmiert, außerdem in 2 Ortschaften, wo die Kernstadtwehr als "Stützpunktwehr" einsetzt.
Stichwortabhängig z.B. F2 (Standardfeuer im / am Gebäude) oder VU3 (PeKl.) wird der BvD grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet (14 OFW) alarmiert, weil dann grundsätzlich Fahrzeuge der Kernstadtwehr einsetzen (DL Gruppe bzw. Rüstzug). Hier fährt der BvD auch grundsätzlich die Einsatzstelle an.
Außerhalb des Stadtgebietes fährt der BvD grundsätzlich keine Einsatzstellen an, da im KDOW des BvD u.a alle einsatzrelevanten Objektunterlagen und Schlüssel gelagert sind.
Grundsätzlich leitet der BvD innerhalb der Kernstadt zunächst den Einsatz. Bei kleineren Einsätzen macht das Sinn, bei größeren Lagen wird es jedoch so gehandhabt, das die Einsatzleitung an eine andere Führungskraft (OrtsBM oder stv.) oder den Führungsdienst (StBm und 2 weitere Führungskräfte mit Verbandsführerqualifikation) abgegeben wird oder der BvD seinen BvD für die Dauer des Einsatzes an einen anderen BvD abgibt. Hintergrund ist, das der BvD weiterhin für Paralleleinsätze abkömmlich sein soll / muss. Dieses Vorgehen hat sich bereits mehrfach bewährt, weil ein Unglück kommt selten allein :-)
Fährt der BvD in eine der 13 Ortschaften zum Einstz, so ist der dortige Einsatzleiter weiterhin Einsatzleiter, der BvD wird dann Abschnittsleiter o.ä., oder berät ggf. den Einsatzleiter. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des örtlichen Einsatzleiters würde der BvD auch dort als Einsatzleiter tätig werden.
Ich hoffe, die Antwort reicht dir soweit aus...
Gruß
Oliver
MkG
Oliver
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