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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723620 | ||
Datum | 04.05.2012 14:26 MSG-Nr: [ 723620 ] | 9517 x gelesen | ||
Geschrieben von Rico K. Also durch bloße körperliche Präsenz, wird kein Einsatzleiter. Doch. Ist so. Wenn in Ba-Wü der Kommandant an die Einsatzstelle kommt ist er automatisch Einsatzleiter. Warum? §27 Abs. 1 S. 1 FwG Ba-Wü. Da ist der Feuerwehrkommandant ausdrücklich als Einsatzleiter benannt. Ist er nicht anwesend, geht diese Funktion auf seine(n) Verhinderungsstellvertreter (= Stv. Kommandant) über. Danach regelt das FwG Ba-Wü nichts mehr. Es bietet sich dann an, dies in einer Dienstanweisung des Bürgermeisters zu regeln. Und Übernahme der Einsatzleitung kann ja auch so geschehen, dass der ZFü der die eigentliche Gefahrenabwehr leitet dies als Abschnittsleiter weiterhin tut. Der Kommandant übernimmt dann die Einsatzleitung und führt diesen Abschnittsleiter, aber übernimmt vor allem auch den rückwärtigen Bereich mit Presse, Versorgung, Politik, andere Behörden,... und so den Rücken frei hält. Dennoch ist der Kommandant dann automatisch Einsatzleiter und kann sich dem auch nicht entziehen - außer er rückt wieder ein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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