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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 723624 | ||
| Datum | 04.05.2012 14:42 MSG-Nr: [ 723624 ] | 9086 x gelesen | ||
Bei manchen Bundesländern frag ich mich warum dieser Unsinn nicht langsam mal aus den Gesetzen gestrichen wird. Ich hoffe alle stellvertretende OrtsWehrleiter haben auch ne Zugführerqualifikation damit sie im eigenen Bereich nen Zug führen können und müssen weils ja so im Gestz steht. Geschrieben von Christian F. Und Übernahme der Einsatzleitung kann ja auch so geschehen, dass der ZFü der die eigentliche Gefahrenabwehr leitet dies als Abschnittsleiter weiterhin tut. Der Kommandant übernimmt dann die Einsatzleitung und führt diesen Abschnittsleiter, aber übernimmt vor allem auch den rückwärtigen Bereich mit Presse, Versorgung, Politik, andere Behörden,... und so den Rücken frei hält. Dennoch ist der Kommandant dann automatisch Einsatzleiter und kann sich dem auch nicht entziehen - außer er rückt wieder ein. Eine Führungsebene mit einer Person die von einer zusätzlichen Führungskraft geführt wird? Ist aber auch nicht grad sinnvoll. ;) | ||||
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