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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Umfang von Hydrantenpläne - war: Erfassung Wasserentnahmestellen via . | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 723749 | ||
Datum | 05.05.2012 15:53 MSG-Nr: [ 723749 ] | 12187 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Henning K. Es gehören auf jeden Fall noch andere Wasserentnahmestellen hinein, wie z.B. Wasserbehälter, Teiche, Brunnen und Saugstellen. ggf. auch zum Ansaugen geeignete Stellen an sonstigen Wasserflächen. Gute Ergänzung Geschrieben von Henning K. Irgendwann landet man dann allerdings in einem Bereich, wo man nicht mehr selber entscheiden kann, ob diese Informationen nun veröffentlicht werden dürfen oder nicht (wir reden hier ja von einem offenen Projekt?)... stimmt - Hydranten sind meiner Ansicht nicht nicht kritisch. Die kann ja jeder in freier Wildbahn selbst anschauen. Wobei die Frage ist was an den Infos über die Druchmesser der Leitungen und die Zoneneinteilung so schutzwürdig sein kann. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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