News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Grenzen der Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8L., Schwetzingen / B-W | 724549 | ||
Datum | 13.05.2012 22:55 MSG-Nr: [ 724549 ] | 7936 x gelesen | ||
Guten Abend, folgende Situation habe ich erlebt und bin an euren Ideen interessiert, wie ihr gehandelt hättet. Einsatzmeldung "Krampfanfall"; nach der Ankunft steht ein PKW mit Unfallspuren neben der Fahrbahn; laut Ersthelfern habe die Fahrerin am ganzen Körper gezittert und sei danach bewußtlos gewesen; inzwischen läuft sie wieder herum und ist orientiert. Anamnese: Epilepsie seit mehreren Jahren; Amnesie für das Unfallereignis; sie habe heute mehr von ihrer antiepileptischen Medikation genommen, da sie sich nicht gut gefühlt habe, von daher sei jetzt mit keinem Anfall mehr zu rechnen; letzter Anfall vor mehreren Wochen Sie will nicht mit ins Krankenhaus, sondern weiterfahren... Vorteile für mich: - Polizei vor Ort und erklärt das Fahrzeug für fahruntauglich - Patientin ist damit einverstanden, daß ich mit der Polizei über ihren gesundheitlichen Probleme rede -> Polizei kassiert den Führerschein ein. Was, wenn a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt? b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt? Viele Grüsse Tobias | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|