Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RettAssG | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 725731 |
Datum | 26.05.2012 19:25 MSG-Nr: [ 725731 ] | 11282 x gelesen |
Infos: | 27.05.12 Quelle
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Oliver S. Das.
Da bin ich ja mal gespannt, wer dann die Kosten für Prüfung und eventuelle 3 - 6 Monate Weiterbildung trägt. Der Arbeitgeber? Der RA?
Was passiert mit den RA die nicht Notfallsanitäter werden möchten oder können? Wird der RA der neue RS?
Unbestritten ist, dass eine 3-jährige Ausbildung mit Vergütung der richtige Weg ist. Aber der Umgang mit den Altlasten ist nicht ausgereift. Welche Inhalte muss die Weiterbildung beinhalten? Welcher Status wird den Alt-RAs ohne Weiterbildung und Prüfung zugestanden? Was passiert mit den RS? Wann würden die Landesrettungsdienstgesetze der Länder die Qualifikation Notfallsanitäter in ihrer Mindestbesetzung von Rettungsmitteln fordern ? Oder besser: Würden sie es überhaupt?
Da sind für mich doch noch einige Fragen offen. Bin mal gespannt, ob das Gesetz so irgendwann verabschiedet wird oder was bis dahin noch hinten herunter fällt.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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