Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RettAssG | 34 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 725802 |
Datum | 27.05.2012 19:14 MSG-Nr: [ 725802 ] | 10815 x gelesen |
Infos: | 27.05.12 Quelle
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Daniel H.Ich kann also auch ohne Weiterbildung die Prüfung zum Notfallsanitäter machen, wenn das innerhalb von 5 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes geschieht.
Ja. Und ich finde diese Lösung mit Prüfung wesentlich sinnvoller, als die frühere prüfungsfreie Anerkennung von langjährigen RettSan als RettAss. Denn wer das geforderte Wissen und können drauf hat, der besteht die Prüfung und darf die neue Bezeichung führen. Wer nicht, der bleibt was er ist und das zu recht.
Übrigens eine Regelung, wie ich sie mir auch was das Führen eines Fahrzeugs >3,5t für die Altfälle Klasse 3 gewünscht hätte...
Geschrieben von Daniel H.Das heisst? " 2-Klassen-RTWs: einer mit und einer ohne Notfallsanitäter? RA ab jetzt nur noch Fahrer des RTW?
Das wird m.E. in der Tat arbeitsrechtlich spannend. Wenn z.B. ein Bundesland sein RettD Gesetz ändert und da drin steht: "RTW = Notfallsanitäter als Führer und RettSan als Fahrer". Was macht dann der Leistungserbringer mit den RettAss, die nicht Notfallsanitäter werden wollen? Für die Funktion als Fahrer sind sie im Zweifel dann zu teuer (denn die Kassen werden eben bei der Berechnung die Vergütung RettSan zu Grund legen), und für die Funktion als Führer nicht qualifiziert...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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