| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | KBX als EL (Bayern), war: Firefighter von Monster angegriffen! | 45 Beiträge |
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 728600 |
| Datum | 21.06.2012 18:40 MSG-Nr: [ 728600 ] | 14878 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Servus,
wenn ich das lese:
Geschrieben von ---Bay.StMI--- § 16
Einsatzleitung in besonderen Fällen
(1) 1 Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der Einheitsführer (Gruppenführer / Zugführer) der zuerst eintreffenden taktischen Einheit einer Feuerwehr aus dem Gemeindegebiet des Schadensorts die Einsatzleitung.
2 Ein später hinzukommender Einheitsführer gleicher Funktion unterstellt sich dem zuerst eingetroffenen Einheitsführer.
3 Ein höherer taktischer Einheitsführer (Zugführer / Verbandsführer) übernimmt die Einsatzleitung, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft.
dann hat der stv. Kommandant die gleichen Rechte wie der 1. Kommandant. Ansonsten ist ja alles klar.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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| | 17.06.2012 07:16 |
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Anto7n K7., Mühlhausen Firefighter von Monster angegriffen! |
| | 17.06.2012 14:38 |
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., Thierstein und Magdeburg | |