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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 729061 | ||
Datum | 28.06.2012 11:12 MSG-Nr: [ 729061 ] | 65325 x gelesen | ||
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Hallo Markus, Geschrieben von Markus R. Welche denn? "§ 145 StGB Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (1) Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder 2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Konsequenz genug? Es kann doch nicht sein, dass wir uns auf der einen Seite über absichtliche Fehlalarme aufregen und dem Auslöser am liebsten die Finger abhacken wollen und auf der anderen Seite selber so einen Mist vorleben. Evtl. könnte hier sogar der §145 II Punkt 1. (Entstellung von Notrufsignalen) greifen. Dann wären sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis drin... Euch allen heute Abend ein hoffentlich alarmfreies Fußballspiel. Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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