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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrkran | 70 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Ruhrgebiet / NRW | 729284 | ||
Datum | 30.06.2012 14:31 MSG-Nr: [ 729284 ] | 49871 x gelesen | ||
Hallo liebe Community, Ich habe hier einige fragen zum Thema "Fwk", Bei denen ich mich über fachkundige Antworten sehr freuen würde. -Bedarf es für den Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen ausserhalb des Einsatzfalls (rechtfertig. Notstand?) eine Fahrgenehmigung, wie bei einem Privatunternehmen? Wie sieht das bei Fahrten ausserhalb des Stadtgebiet aus (z.b. fremdwerkstatt?) -Ist der Fahrbetrieb wie bei den privaten KW ebenfalls laut Papieren max. 3x eingeschert erlaubt? -Wie oft sind die meisten Fwk standardmäßig eingeschert? -Welche Anschlagmittel werden vorgehalten? -gibt es iwo Fwk die Ballast benötigen, der gesondert Mitgeführt wird? Wie wird das gehandhabt? (Fwk >60 to) -Ist die Neubeschaffung überhaupt zeitgemäß? Rentiert sich der Betrieb eigentlich im Bezug auf das Einsatzaufkommen? -Wie wird die Ausbildung bei der Fw gehandhabt? -welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Leute im Training zu halten? Wie ihr seht, fragen über Fragen, ich würde mich über zahlreiche informative Antworten freuen | ||||
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