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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrkran | 70 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 729294 | ||
Datum | 30.06.2012 18:21 MSG-Nr: [ 729294 ] | 38923 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Ulrich C. Geschrieben von Christian D."-Bedarf es für den Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen ausserhalb des Einsatzfalls (rechtfertig. Notstand?) eine Fahrgenehmigung, wie bei einem Privatunternehmen? Wie sieht das bei Fahrten ausserhalb des Stadtgebiet aus (z.b. fremdwerkstatt?)" mal eine ganz andere Frage in dem Zusammenhang. Gibt´s eigentlich bei den Feuerwehren (deiner Feuerwehr) so etwas ähnliches wie Fahrbefehle, wie z.B. bei der BW, die man braucht um Feuerwehrfahrzeuge bewegen zu können? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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