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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Anwendung von Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz | 12 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 729689 | ||
Datum | 04.07.2012 12:42 MSG-Nr: [ 729689 ] | 5177 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Robert L. Das Thema beschäftigt sich inhaltich mit der Frage: Nutzung von privaten Unternehmen vorallem aus dem Bereich Transport im Schadensfall wie etwa Hochwasser.& Weiterhin bin ich nach mehr Informationen zum Ablauf bzw. den Rahmenbedingungen für diese Fälle auf der Suche, vieleicht könnt Ihr mir helfen?? Wenn ich eine entsprechende Transportkapazität brauche, dann würde ich nicht auf die o.g. Rechtsgrundlagen zurückgreifen. Hier würde ich auf die entsprechenden Brandschutzgesetzgebung der Länder zurückgreifen. Hier Beispielhaft für Hessen: § 49 Hilfeleistungspflichten (1) Die Gesamteinsatzleitung oder die technische Einsatzleitung ist nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, über 18 Jahre alte Personen zu Hilfeleistungen heranzuziehen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen eine unmittelbar bevorstehende Gefahr abzuwehren oder erhebliche Schäden zu beseitigen, falls die heranzuziehenden Personen ohne erhebliche eigene Gefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. Die zur Hilfeleistung herangezogenen Personen haben den Anordnungen nachzukommen. (2) Auf Anforderung der Gesamteinsatzleitung oder der technischen Einsatzleitung sind dringend benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Tiere, die zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder zur Beseitigung einer öffentlichen Notlage geeignet und erforderlich sind, von jeder Person zur Verfügung zu stellen. Ergo: Fahrer nach Punkt 1 verpflichen und den Speditör nach Punkt 2 zur Stellung des LKW heranziehen. Hilft dir das ggf weiter? Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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