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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung?8 Beiträge
AutorMarc8el 8N., Leipzig / Sachsen730011
Datum09.07.2012 00:05      MSG-Nr: [ 730011 ]6201 x gelesen

Hallo,

wenn die Freiwillige Feuerwehr eine Brandsicherheitswache stellt muss der Veranstallter/ die Gemeinde den Feuerwehrleuten die bei der Brandsicherheitswache tätig sind eine leistungsgerechte Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen?


Wie verhält sich das wenn der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) selbst Veranstallter eines z.B. Open Airs ist, und gemäß VStättVO des jeweiligen Landes eine Brandsicherheitswache bereitstellen muss, haben die Kamaraden ein Recht auf eine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung?


Mit Freundlichen Grüßen
Marcel N.

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 09.07.2012 00:05 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 00:24 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 09.07.2012 00:58 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 02:25 Jens7 N.7, Ohorn
 09.07.2012 06:32 Uwe 7S., Bürstadt
 09.07.2012 07:51 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf

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