Hallo,
wenn die Freiwillige Feuerwehr eine Brandsicherheitswache stellt muss der Veranstallter/ die Gemeinde den Feuerwehrleuten die bei der Brandsicherheitswache tätig sind eine leistungsgerechte Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen?
Wie verhält sich das wenn der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) selbst Veranstallter eines z.B. Open Airs ist, und gemäß VStättVO des jeweiligen Landes eine Brandsicherheitswache bereitstellen muss, haben die Kamaraden ein Recht auf eine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung?
Mit Freundlichen Grüßen
Marcel N.
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