Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Brandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung? | 8 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 730018 |
Datum | 09.07.2012 06:32 MSG-Nr: [ 730018 ] | 4753 x gelesen |
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von ------Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug--- 2. Berechnung
Für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird ein Aufwendungsersatz pro Stunde verlangt:
2.1. für einen Angehörigen der Feuerwehr außerhalb seiner Arbeitszeit
10,00 Euro/Std.
Aus dieser Textzeile lese ich jetzt aber nur heraus, dass die Stadt den Satz von 10 Euro/Stunde verlangt. Dass das auch so bei dem FA (SB) so ankommt steht da nicht (direkt). Die Stadt könnte den Betrag ja auch einbehalten und argumentieren, dass der betrag für die dienstliche Verpflegung und den Verschleiß der Uniform verwendet werden muss. (Bevor jetzt der Protest losgeht: mir ist schon klar, dass die Kosten für Futter und Kleidung nicht so hoch sind, war nur ein Beispiel.)
Dem gegenüber steht in der Satzung aus Leipzig explizit drin, dass der FA (SB) der Empfänger des Geldes ist.
P.S.: Im THW gibts gerade mal ein Lunchpaket, Zahlungsmittel in Euro erst ab Gruppenführer aufwärts.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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