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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 734135 | ||
Datum | 12.08.2012 23:21 MSG-Nr: [ 734135 ] | 5375 x gelesen | ||
Anzeigen kann selbstvertändlich der Geschädigte. Ich würde den Arbeitgeber jedoch in Kenntnis setzten. Der Arbeitgeber wird euch doch Spinde/Wertfächer für eure Privatkleidung zurverfügenung stellen? Und Das Mitbringen privater Sachen ist leider eigenes Risiko. Bei beschädigung im Einsatz würde der Arbeitgeber doch auch sagen, "selbstschuld hättest du nicht bitbringen brauchen". Ich möchtenicht das der eindruck entsteht, ich würde es nicht schlim finden, wenn geklaut wird, doch es ist eben imo. eigenes Risiko, Wertgengenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Es würde mich noch interessieren, ob es wärend der Wachschicht passiert ist, also ob der Eigentümer auch anwesend war und wann/wie der Diebstahl entdeckt wurde? | ||||
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