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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Erfahrungen eines Blauchlichtreporters in HRO | 46 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 737696 | ||
Datum | 07.09.2012 11:24 MSG-Nr: [ 737696 ] | 23855 x gelesen | ||
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Servus, eigentlich ist es ja klar, dass der Reporter das Recht hat zu filmen. Warum das aber immer der Fall sein muss, das verstehe ich nicht. Ein Leser hat das auch im Kommentar #16 zu diesem Beitrag deutlich gemacht. Es reicht ja normalerweise ein Bild und ein Kommentar des Reporters. Da braucht man nicht unbedingt jeden Winkel und jeden Blutspritzer zu dokumentieren. Leider machen das aber manche Feuerwehren so vor.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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