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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Grambek: Großbrand Recyclinghof... immer wieder ein Thema | 27 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 738385 | ||
Datum | 14.09.2012 12:58 MSG-Nr: [ 738385 ] | 9343 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Andreas B. Mir stellt sich die Frage ob es, in Anbetracht der regelmäßigen Brände in Recyclinganlagen o.ä., nicht endlich an der Zeit ist entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung per Gesetz/Verordnung behördlich zu veranlassen ... und siehe da, es ist schon lange per Gesetz/Verordnung behördlich veranlasst: §3, Abs. 3 LBO Hedwig-Holzbein In der Liste der Eingeführten technischen Baubestimmungen ETB ist dann unter 3.7 bzw. Anlage F die (M-)KLR zu finden, die Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie KLR) Wenn man sich dann die Flächendifferenz ansieht zwischen den Brandabschnitts- und Lagerabschnittsflächen in den Abschnitten 4 und 5 KLR und den von der Einsatzleitung angegebenen Flächen (lt. NDR zeitweise eine Fläche von der Größe eines Fußballfeldes --> 4.050 m² bis 10.800 m²), dann ist da was faul im Staate (kurz vor) Dänemark! Vielleicht lohnt sich ja das Geschäft mit dem Müll unter Abkassieren eines massiven Zwangsgeldes zur Durchsetzung des Baurechts einfach so lange nicht mehr, bis man akzeptable Zustände geschaffen hat. Es muss sich nur mal eine Bauaufsicht oder eine mit der Brandverhütungsschau betrauten Stelle trauen! (oder auch mal zwischen den Schauzeiträumen nicht wegsehen?) Auch hierzu sind anwendbare Grundlagen vorhanden. Obwohl, ich hab grad gesehen: für "Länderspiele" ist eine Spielfeldgröße von 68 auf 105 Meter = 7140 m² vorgeschrieben. Vielleicht müssen ja dann die Brandabschnittsflächen auch so groß sein, damit sich möglichst alle Feuerwehren des gesamten Landkreises an der gludernden Lot ergötzen können! Folgendes noch zu: Geschrieben von Stephan S. Und diese Kosten (auf Gambek bezogen) kannst du ja mal gegenüber 8-10 Mio. Euro für eine Sortierhalle stellen.und Geschrieben von Alexander W. Die Feuerwehr hat die Aufgabe den Gesamtschaden möglichst gering zu halten. Und das ist völlig unabhängig davon, wer den nachher zu bezahlen hat. Zuerst einmal hat der Bauherr und Betreiber die Aufgabe, den Gesamtschaden möglichst gering zu halten! Grundlage: § 15 LBO. Man gesteht der Feuerwehr zu, dass wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr auch anders aussehen können. Warum müssen es sich Feuerwehrs immer ans Knie nageln, für einen, der zwar mehrere Millionen für eine Sortieranlage ausgeben kann, beim baulichen Brandschutz aber jeden Cent scheut und Abschnittstrennungen nicht ausführt, oder beim anlagentechnischen Brandschutz auf selbsttätige Feuerlöschenlagen verzichtet, oder beim organisatorischen Brandschutz schludert und Freiflächen nicht einhält oder Lagerabschnitte hoffnungslos überfüllt, die Kohlen (oder den Müll! sic!) aus dem Feuer zu holen??? Leider ist auch die Kenntnis mancher Führungskräfte in Sachen "Welche Möglichkeiten bietet das Baurecht der Feuerwehr" stark eingeschränkt. Gerade der Industriebau lebt vom (bzw. stirbt schneller mit) Rauch- und Wärmeabzug. Löcher auf, unterstützende Ventilation, raucharme Schicht herstellen, Brandbekämpfung ermöglichen. Auf eine kritische Anmerkung nach einem Brandereignis hats mich bei der Aussage "Kein Lüftereinsatz, wir wollten durch den Luftstrom (des Überdrucklüfters!) das Feuer ja nicht durch die Halle (die sich stetig mit Heißrauch füllt) nach vorne treiben" fast vom Stangerl gehauen! Das "Feuer nach vorne treiben" war auch nicht nötig, der gestaute Heißrauch hat das zügig bis zur Raumdurchzündung von ganz allein erledigt. Wenn diese Meinung dann kombiniert wird mit dem üblichen "Dächerwaschzwang", vielleicht auch noch kombiniert mit einem Zielschießen mit Wenderohr in die Rauchableitungsöffnungen, um durch Dampfpfropfen den Rauch endgültig am Abziehen zu hindern, dann hat man sich insgeheim meist, ohne es zu registrieren, bereits für die Option "brennen lassen" (unter gleichzeitigen öffentlichkeitswirksamen statischen Löschmaßnahmen zur Beruhigung der Zuschauer) entschieden. Wenn ich an die (ehrenamtlich und beruflich) persönlich erlebten größeren Brandereignisse der letzten fast 25 Jahre zurückdenke, waren Industriebrände und Brände landwirtschaftlicher Anwesen in der Regel brennstoffkontrollierte Brände. Zum Brandende blieb noch eine zentimeterhohe, undefinierbare feuchte Pampe am Boden als kläglicher Rest der ursprünglichen Brandlasten übrig, von "wirksamen Löschmaßnahmen" im Sinne einer Erhaltung von Waren und Werten innerhalb des Brandabschnitts war man meilenweit entfernt. Ich bin mir (fast) sicher, dass bei jedem der oben erwähnten Großbrände die Hilfskräfte ihr Bestes und Möglichstes geben wollten und gegeben haben. Wenn man allerdings nach vielen mehr oder weniger erfolgreich bekämpften 40 m²-Zimmerbränden (in der Regel mit Totalverlust des Zimmers) wieder einmal mit feuchten Augen vor mehreren 100 m² Brandfläche steht und aufgrund fehlender Nachbearbeitung vorhergehender Großbrände immer noch glaubt, 1. man bekommt diese x-mal 100 m² ebenso wie den Zimmerbrand in den Griff, indem man die Anzahl der C-Rohre geringfügig erhöht, und 2. man begrenzt den Schaden auf ein zimmerbrandähnliches Ausmaß, dann sind das leider nur wieder Symptome des von mir oft zitierten Realitätsverlustes aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung. Grüßla, FP (mal schaun, ob ich nach diesem Beitrag wieder mal Besuch vom Ministerium bekommen ;-)) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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