Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rote Karte für Rotes Kreuz
| 55 Beiträge |
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 739256 |
Datum | 20.09.2012 18:31 MSG-Nr: [ 739256 ] | 14855 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
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Deutsches Rotes Kreuz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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Grundgesetz
Hallo,
@Sebastian,
ich kann Dich ja ganz gut verstehen denn so dachte ich auch bis ca. 2006 darüber und konnte das alles nicht so ganz verstehen oder glauben!
Als ich da aber angefangen habe mich mit dem Thema "Integrierte Leitstelle" zu beschäftigen, weil ich mir für meinen Landkreis eine wünsch aber immer noch keine habe,
bin ich auf die Probleme im "System" Rettungsdienst in BaWü gestoßen und so geht das bis heute fast jeden zweiten Monat eine neue negative Erkenntnis mit diesen System!
Oder wie sonst kann es sein, dass noch bis vor kurzem die 19222 als Notruf bezeichnet und beworben wurde und ein Landkreis 10 Jahre gegen einen Verein kämpfen muss um den Euronotruf 112 und die integrierte Leitstelle installieren zu können?
Die Kritik geht nicht direkt gegen das DRK und schon gar nicht gegen die vielen Mitarbeiter (ehrenamtlich, nebenberuflich oder Hauptberuflich) sie geht gegen das System und die Verknüpfung zwischen überwiegen CDU - Politiker die zugleich DRK - Führungskräfte sind!
Ein Missverständnis könne es vielleicht sein wenn man den Unterschied zwischen:
Rechtsaufsicht, Trägerschaft und Betrieb nicht beachtet:
so spricht nichts dagegen dass der Rettungsdienst durch das DRK ausgeführt wir oder DRK - Disponenten in der Leitstelle mitarbeiten ganz im Gegenteil die Erfahrung ist gefragt und gewünscht.
Die Trägerschaft über den Rettungsdienst und über die Leitstelle als Zentrum der Gefahrenabwehr hat einfach nichts in den Händen eines Vereines zu suchen! und ein Verein kann sich das auch gar nicht leisten er ist somit immer auf die Finanzierung von den Krankenkassen abhäng! Die Trägerschaft gehört in die öffentliche Hand so wie in den anderen 15 Bundesländern auch!
Die Rechtsaufsicht funktioniert in BaWü nicht sie kann es auch nicht denn da gibt es zu viele Fehler im Gesetzt - denn es gibt kein wirksames Rechtsmittel gegen den Bereichsausschuss......
Das "System" Rettungsdienst in BaWü verträgt keine Konkurrenz und auch keine Kritik - hier sind Strukturen über die letzten 40 gewachsen die dem einen oder anderen sehr gefährlich werden können - da steht dann schon mal ein Leiter einer HiOrg. beim Bürgermeister und/oder Kommandant und spricht die Empfehlung dass man den FA XY doch aus der Feuerwehr werfen soll da er Kritik am System geübt hat und und und.... ja sowas kommt vor!
Es ist aber auch mal eine grundsätzliche Frage zu stellen:
Ist der Rettungsdienst in BaWü Verfassungskonform? nach Artikel 30 sind die Länder zuständig und es kann nicht erkannt werden dass ein Land das Recht hat diese Aufgabe an einen eingetragenen Verein zu übertragen!
Oder der Bereichsausschuss diesen gibt es auch nur in BaWü und hier entscheiden hinter verschlossenen Türen Vertreter der Krankenkassen und der Rettungsdienst über die Sicherheit der Bürger ohne das ein Bürger (das Volk) darauf Einfluss hat! Nach Artikel 20 GG ist Deutschland eine Demokratie und alle Macht geht vom Volk aus!
Daraus ergibt sich eine sehr gute Frage: wie kann das Volk denn mitbestimmen was im Bereichsausschuss entschieden wird.....????????
Wir das System geändert und der Bereichsausschuss abgeschafft dann über die Wahl des Kreistag.
Ich hoffe mal das hilft Dir etwas weiter - ist ja auch nicht einfach 40 Jahre in ein paar Zeilen zu erklären!
Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.
Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!
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