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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rote Karte für Rotes Kreuz | 55 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 739325 | ||
Datum | 21.09.2012 09:16 MSG-Nr: [ 739325 ] | 13617 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Man muß sich halt auch mal klar machen, daß hier ja nicht ein gemeinnütziger Verein aus lauter ehrenamtlichen Kräften mit dem Anspruch auf Menschenfreundlichkeit und Weltverbesserung agiert, sondern ein Gebilde, das Geld verdienen möchte und dazu den Markt zu seinen Gunsten verändert. Wobei eine gGmbH nicht mit einer "normalen" GmbH zu vergleichen ist. Es gibt Auflagen und man schreibt sich die "Gemeinnützigkeit" in die Firmierung. Wenn man diesen Status verliert hat das erhebliche finanzielle Konsequenzen. Es ist also eine heikle Sache zu behaupten die verfolgennur kommerzielle Intersssen. Wickipedia sagt dazu Geschrieben von ---wickipedia.de--- Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind. Also das DRK verdient sich damit keine goldene Nase! Somit sind Äußerungen falsch, man mache das nur um "reicher" zu werden. Und das DRK bevorzugt seine eigenen Rettungsmittel, damit es mehr Geld bekommt...und reicher wird. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian B. [21.09.12 09:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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