Geschrieben von Florian B.Volkswirtschaftlicher Ausfall gute 4 Milliarden Eur.
Sicher? Mal wieder böse sein ;-) Der volkswirtschaftliche Schaden wäre nur dann gegeben, wenn es sich um Personen handelt, die noch voll leistungsfähig im Arbeits- und Produktionsprozess stehen.
So hart es klingt. Aber wenn der Rentner stirbt, dann führt dies nicht mehr zu einem volkswirtschaftlichen Schaden. Im Gegenteil, es wird damit zusätzlicher Umsatz (bei Bestattung,...) erzeugt...
Diese Fälle mußt Du also alle abziehen...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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