News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst ![]() | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741659 | ||
Datum | 12.10.2012 13:55 MSG-Nr: [ 741659 ] | 21765 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Thomas W. Vielleicht schon bekannt, aber mich machte die Sendung im WDR am Montag, 08. Oktober 2012 Uhr doch recht nachdenklich... Wer dabei nachdenklich wird, der hat offensichtlich bei der Unterrichtseinheit Rechtsgrundlagen im Truppmann Teil 1 geschlafen. Ich erkläre den Teilnehmern da immer recht deutlich, dass sie nicht deshalb gesondert versichert sind, nur weil sie in diesem Augenblick im Feuerwehrhaus, im Feuerwehrauto oder an der Einsatzstelle sind. Sondern dass diese gesetzliche Unfallversicherung eben nur für bestimmte Unfallereignis und nur bei einer versicherten Tätigkeit eintritt. Internistische Ereignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall aber auch Dinge wie Bänderrisse gehören da eben nicht dazu. Dies ist aber nichts Neues, sondern war schon immer so. Gerade ein Herzinfarkt kann eben nicht auf die Tätigkeit in der Feuerwehr zurückgeführt werden und beruht nicht auf einem zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkem Ereignis. Die Rahmenbedingungen dazu sind eben aus dem allgemeinen Lebensrisiko oder dem sonstigen Lebenswandel abzuleiten. Und nur weil das Ereignis Eintritt während man sich bei der Feuerwehr befindet oder gar einer versicherten Tätigkeit nachgeht, ist dies noch lange kein Unfall. Und damit eben auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII. Gegen diese Risiken muss man sich eben privat absichern durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder - wenn man Hinterbliebene absichern will - eine Risiko-Lebensversicherung. Ich kann deshalb auch das Gejammere des Rechtsanwalts überhaupt nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist für mich da eigentlich recht eindeutig, so dass ich nicht verstehe, wie man hier überhaupt auf die Idee kommen kann den Klageweg zu beschreiten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.825