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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Mobiler Rauchverschluss | 33 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen | 742008 | ||
| Datum | 16.10.2012 14:59 MSG-Nr: [ 742008 ] | 13026 x gelesen | ||
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Hi Christian, Geschrieben von Christian F. Warum? Wenn er bei der Erkundung Innenraum in rauchfreien Bereich (z.B. Treppenraum) den Rauchverschluss an der Tür zur Wohnung in der das Brandereignis stattfindet anbringt, dann braucht er das nicht. Stimmt....wenn die Türe zur Brandwohnung noch geschlossen ist. In allen anderen Fällen muss er dann doch den mobilen Rauchverschluss an den AT weiterreichen.......also warum nicht gleich den AT damit beauftragen und den Einheitsführer davon freihalten? Der soll erkunden und führen....sonst nichts. Sonst kommt demnächst mal einer auf die Idee ein Einheitsführer könnte auch noch andere Aufgaben vor Ort übernehmen........und was soll der den noch alles machen? Die Atemschutzüberwachung hat er auch noch am Bein. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | ||||
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