Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Heimsheim: Streifenwagen 'schießt' Feuerwehrmann ab | 23 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 743467 |
Datum | 30.10.2012 16:20 MSG-Nr: [ 743467 ] | 4451 x gelesen |
Infos: | 30.10.12 Bericht bei pz-news (Pforzheimer Zeitung)
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Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Sebastian K.Denn das bei bestimmten Lagen der Einsatz des Horns kontraproduktiv, höchste Eile aber trotzdem geboten ist, ist so neu nicht.
Wenn ich kein Einsatzhorn verwende, dann kann ich kein Wegerecht nach §38 Abs. 1 StVO einfordern.
Ich kann zwar Sonderrechte nach §35 Abs. 1 in Anspruch nehmen (d.h. die rote Ampel überfahren). Aber ich darf eben nicht erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer mir freie Bahn schaffen, die gerade grün haben. d.h. nachts um 3 Uhr, übersichtliche Kreuzung, kein Verkehr problemlos. Tagsüber, normal befahren.... Problem...
Es gilt unabhängig davon, dass ich eben bei rot in eine Kreuzung nur mit Schrittgeschwindigkeit einfahre und mich langsam vorantaste. Erst recht wenn ich nichts sehe. Egal ob mit oder ohne Einsatzhorn. Und die Variante ohne Einsatzhorn ist dann m.E. noch kritischer zu sehen da der andere Verkehrsteilnehmer dann überhaupt keine Chance hat mir aus dem Weg zu gehen.
Das heißt für mich, dass an einer durchschnittlich unübersichtlichen Kreuzung mit durchschnittlichem Verkehr die Variante ohne Einsatzhorn eigentlich nicht umsetzbar ist. d.h. entweder anhalten und auf grün warten oder eben doch mit Horn fahren. Mache ich bedes nicht, dann trage ich als Fahrer das erhöhte Risiko.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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