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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 745160 | ||
Datum | 17.11.2012 14:06 MSG-Nr: [ 745160 ] | 8896 x gelesen | ||
Hallo! Nun, das ist doch ganz einfach. Laut FwVo muss eine Feuerwehr in Rheinland-Pfalz spätesens nach 8 Minuten an jedem Ort ihres Ausrückebereiches wirksam Hilfe leisten können. Aber nur, wenn dieser Ort an einer öffentliche Straße liegt. Siehe §1 FwVo rheinalnd-Pfalz. In diesem Fall ist das so wohl nicht möglich. Daraus folgt, wer dort wohnt, wohnt auf eigenes Risiko. Evtl. sollte man dann auch dies offiziell mitteilen. ;-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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