Interessant finde ich in Bezug auf Baustellen die Aussage , es sind bei feuergefährlichen Arbeiten für jedes Arbeitsgerät , von dem eine Brandgefahr ausgeht (Flex / Schneidbrenner etc.) , ein Feuerlöscher mit mind. 6 LE vorzuhalten.
Wurde dies bisher immer so praktiziert ?
Das würde doch heissen , dass bei der Ausstattung mit Feuerlöscher auf Baustellen die Anzahl der Geräte zur Grundlage erfasst werden müssten ???
Und wo sind Handwerksbetriebe zu finden , bei denen jeder Beschäftigte , der mit einer Flex etc. arbeitet , eine Unterweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten hat und diese auch im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel dokumentieren kann ?
Und wie würde das bei Fremdfirmen aussehen , wenn diese nicht aus Deutschland stammen ???
Hat jemand Erfahrungen damit ?
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