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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgraderlass Hessen | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 748352 | ||
Datum | 22.12.2012 12:02 MSG-Nr: [ 748352 ] | 19274 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Zur besseren Übersichtlichkeit hätte "für "Gruppen- und Staffelführer" ausgereicht. Nein, weil das gilt ggf, auch für den Führer eines selbständigen Trupps wenn dieser niemandem unterstellt wird. Man muß den Leuten nur klar machen dass sie die Weste auszuziehen haben sobald sie unterstellt werden... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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