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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kompetenzen WF bei Einsatz an Nebenstandorten | 6 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 749695 | ||
Datum | 07.01.2013 18:50 MSG-Nr: [ 749695 ] | 1357 x gelesen | ||
Das ist abhängig vom jeweiligen Feuerwehrgesetz und dem Genehmigungsbescheid. Ist der Nebenstandort Bestandteil des Genehmigungsbescheides der WF so hätte in Bayern die WF "das Sagen". Die Regelung in Niedersachsen, dass die lokale FF das sagen hat und die Ratschläge der WF "nur" berücksichtigen soll, halte ich persönlich sogar für fahrlässig. Dem GF /ZF fehlt die Detailkenntnis des WF-EL. Nehmen wir mal Extrembeispiele: 1) Brand in einem Reinraum. Der frisch gebackene GF der FF läßt einen Pulverlöscher vornehmen.... 2) Gefahrguteinsatz. Der frisch gebackene GF der FF hat keine Chemie- und Prozeßkenntnisse... 3) Der GF der FF lässt irgendwelche Schieber zudrehen ohne zu wissen was für Prozesse noch daran hängen.... Dann sind wir munter in der juristischen Diskussion über die Haftung bei den Folgeschäden bei falscher / unsachgemäßter Taktik. Auch der EL einer BF hat nicht automatisch die Sachkenntnis im Betrieb. Umgekehrt werde ich mich als EFD meienr WF im öffentlichen Raum zurückhalten - auch wenn ich dort höchster Dienstgrad bin. Ist der lokale FF-Kdt. da dann lasse ich ihn machen (es sei denn, es würde grob fahrlässig und gegen Verstoß gegen den Stand der Feuerwehr-Technik/Taktik gehandelt) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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