Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Anzahl Hauptamtliche Wachen | 56 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 750084 |
Datum | 11.01.2013 11:36 MSG-Nr: [ 750084 ] | 19744 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Geschrieben von Bernhard D.Bayern: 12
Wäre interessant, welche dies wären. Entweder haben die da die BFen mit den Ständigen Wachen zusammen geworfen. Oder man zählt auch jede Feuerwehr mit Beamten nur im Tagdienst als hauptamtliche Wache, also Feuerwehren die keine Ständige Wache nach Art. 12 (2) BayFwG haben. Vgl. Liste von Feuerwehren mit hauptberuflichen Personal in Bayern:
- Ständige Wache sicher: Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Schweinfurt
- Geforderte Staffel nachts und am WE unsicher: Neu-Ulm
- Nur TD: Amberg, Ansbach, Kempten, Passau, Rosenheim
Für 12 Hauptamtliche / Ständige Wachen würde noch eine Wehr mit hauptamtlichen Tagdienst fehlen.
Gruß
Thorsten
Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!
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| 11.01.2013 10:51 |
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Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn | |