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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUrteil Menschenrettung9 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern752906
Datum04.02.2013 09:37      MSG-Nr: [ 752906 ]2850 x gelesen

Geschrieben von Johannes K.Die Menschenrettung ist die Grundaufgabe der Feuerwehr, daher kann sicherlich nicht von einem Einzelfall gesprochen werden. Dieser Satz ist lediglich eine Hintertür für Fälle, in denen die UVV nicht greift.

Hallo Johannes,

die Entscheidungsreihenfolge ist meines Erachtens auch eine andere. Es geht ja nicht darum ob die Menschenrettung ein Einzelfall ist oder nicht. Sondern der Punkt ist, dass ich nur bei der Menschenrettung im Einzelfall von der UVV abweichen darf.

Die Reihenfolge ist aus meiner Sicht:

1 Muss ich von der UVV abweichen?
1a nein --> alles prima
1b ja --> weiter bei 2

2 Liegt eine Rettung von Menschenleben vor?
2a nein --> dann brav an die UVV halten
2b ja --> weiter zu 3

3 Liegt ein Einzalfall vor?
3a nein --> keine Abweichung von der UVV
3b ja --> Abweichung von der UVV zulässig

Ist die Anhängerleiter einmal beim Einsatz zu kurz, dann muss man u.U. auch mal improvisieren, mit Mitteln die außerhalb der UVV sind. Ist sie bei jedem Einsatz zu kurz, liegt kein Einzelfall mehr vor und man muss sich überlegen wie man das Problem behebt.


Schöne Grüße

Flo

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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Geändert von Florian F. [04.02.13 09:40] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 03.02.2013 09:19 Dani7el 7R., Ulm
 03.02.2013 10:04 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 03.02.2013 11:57 Dani7el 7R., Ulm
 03.02.2013 13:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.02.2013 16:00 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
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 04.02.2013 09:37 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 03.02.2013 11:35 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 03.02.2013 19:22 Pete7r S7., Köln

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