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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk eine Abrechnung (kritische Würdigung) | 246 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 754857 | ||
Datum | 26.02.2013 19:00 MSG-Nr: [ 754857 ] | 147476 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Dann muss man eben bei Neubeschaffungen dafür sorgen, dass man kompatible Geräte beschafft, Prinzipiell richtig. Ich lege mich also mit der ersten Geräteentscheidung für die nächsten 20 Jahre fest und der Lieferant kann mir jetzt die FuG schenken und holt sich das über die Jahre zurück? Oder auch die SIM-Karte geht z.B. bei einem Unfall, Fahrzeugbrand oder einfach so kaputt und des halb muss ich die Fahrzeug-Funktion außer Dienst nehmen da auch kein Ersatzfahrzeug mit einer Karte bestückt werden kann? Es wäre doch ganz einfach gewesen die SIM-Karte mit eine alias OPTA zu versehen und die Besatzung kann die OPTA eingeben bzw. aus einer Liste auswählen. Es ist einfach eine Entscheidung für eine unnötig mächtige zentrale Instanz gefallen. Gruß Ingo | ||||
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