Ich sehe das so: Wenn die Deutsche Bahn einen unterirdischen Bahnhof mit Tunnelsystemen auf meiner Gemarkung baut, dann brauche ich dafür dann "besondere Ausrüstungsgegenstände" (Kreislaufgeräte usw).
Wenn ich für eine Wasserentnahme eine (hundsgewöhnliche) TS8 brauche ist das wohl für eine Feuerwehr eher kein "besonderer" Ausrüstungsgegenstand.
Zudem ist zu beachten, dass für die Löschwasserversorgung zunächst mal der zuständig ist, der das Baugebiet ausweist. Wenn also gemäß Bebauungsplan ein Industriegebiet ausgewiesen ist, die Leistungskriterien der Wasserversorgung nach DVGW-Merkblatt aber nicht ausreichend sind, ist das das Problem der Gemeinde. Wenn es (aus dem Bauvorhaben heraus) Anforderungen an die Wasserversorgung gibt, die über die Anforderung des Bebauungsplans hinaus gehen, ist es Sache des Gebäudeerrichters.
www.feuerwehr-bretten.de
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