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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Anheben von Schienenfahrzeugen zur Menschenrettung | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Mülheim / NRW | 758371 | ||
Datum | 01.04.2013 18:09 MSG-Nr: [ 758371 ] | 19953 x gelesen | ||
Ist völlig richtig, aber wenn man sich jenseits der 40 t bewegt sind die Auflagen etwas stärker.... Kenne das leider nur aus der privaten Wirtschaft wo man beim 4 Achser schon jede zu befahrene Strecke angeben muss, und keine Genehmigung für das komplette Stadtgebiet (-nichtzubefahrene Strecken )bekommt. Hab da leider nicht ausgedrückt was ich gemeint habe. Entschuldigung dafür. | ||||
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