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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFrage zur Ausschreibung9 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg760598
Datum25.04.2013 21:09      MSG-Nr: [ 760598 ]2853 x gelesen

das ist nicht so einfach zu beantworten. Da geht es bei öffentlichen Beschaffungen in der Regel nur um juristische Dinge. Es gibt aber auch Grenzen monetärer Art und verschiedene Beschaffungsarten. Näheres ist in der VOL geregelt, ggf. dort nachlesen.

zu 1

theoretisch ja, man muss es aber gut begründen können. Nachbeschaffungen geringerem Umfangs in gewissen zeitlichen Abständen gehen dann auch ohne Ausschreibung.

zu 2

Ein Fahrzeug würde ich immer kpl. ausschreiben da hinterher ein funktionsfähiges Ganzes rauskommen soll für das der Lieferant auch haften muss. Wunschausstattungen lassen sich da aber trotzdem definieren

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 25.04.2013 20:53 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 21:09 Dirk7 B.7, Karlsbad
 25.04.2013 22:20 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 22:51 Dirk7 B.7, Karlsbad
 25.04.2013 23:06 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 23:16 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 26.04.2013 07:57 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 26.04.2013 08:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.04.2013 08:20 Sven7 T.7, Hamburg

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