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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | F0-Gebäude? | 24 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 761895 | ||
Datum | 12.05.2013 16:42 MSG-Nr: [ 761895 ] | 4248 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph M. Da müssten doch jedem Versicherer die Haare zu Berge stehen. Nein, das tut es nicht. Die Rechnen ganz Geschwind mit x Vollbrände, y Mittelbrände und z Kleinbränden. Rechnen dann die vorraussichtlichen Schadenssummen zusammen und vergleichen die dann mit x+y+z Vollbränden. Dabei kommt eine Summe E raus, die dann mit dem Versicherungsaufschlag(+), den Baukosten(--) und den Wartungskosten verglichen werden. Bei einem zu erwartenden +++ wird das halt so gemacht. Dies ist übrigens der Kernsatz: Oben verlinktes Urteil Während die frühzeitige Löschung eines Brandes durch Minimierung des Löschmitteleinsatzes und der Löschschäden zu einer Verminderung der Umweltschäden durch den Brandfall führt, ist mit der ungehinderten - letztlich gewollten - Entwicklung eines Entstehungsbrandes zum Vollbrand eines Gebäudes immer auch die Gefährdung anderer Personen oder Sachwerte verbunden. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit kann der vermeidbare Vollbrand eines Gebäudes nicht hingenommen werden, auch wenn wirtschaftliche Interessen des Betreibers hierfür sprechen. | ||||
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