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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | SIGPI | 45 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 762610 | ||
Datum | 20.05.2013 18:43 MSG-Nr: [ 762610 ] | 14912 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Michael R. Es gibt Informationen die ich ganz sicher nicht hier weiter breittreten werde. Mich würde an dieser Stelle die waffenrechtliche Seite einmal interessieren. Ich meine die Feuerwehr ist ja nicht mit einem Politiker zu vergleichen der ohne Sachkunde und ohne Probleme an eine Waffe kommt. Es muss ja hier bei der Feuerwehr speziell ein Bedürfniss nachgewiesen werden. Weiterhin müssen die Personen über Sachkunde und über eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügen. Gleiches gilt dann auch für den Erwerb der notwendigen Munition. Weiterhin muss die SigPi und ihre Munition ja gegen den unbefugten Zugriff gesichert sein. Dann wäre auch noch die Frage, wird die Pistole geführt oder nur verbracht. Also nicht so einfach, frei nach dem Motte: "Will ich, brauch ich, kauf ich" geht es in diesem Fall nicht. Besonders dann, wenn es vernünftige Alternativen gibt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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