Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Ausführung Notausgang Festzelt
| 17 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 762967 |
Datum | 25.05.2013 08:39 MSG-Nr: [ 762967 ] | 3680 x gelesen |
Geschrieben von Linus D. Du kennst den Sinn und Zweck von Panikschlössern?
Ja, das hatten wir bereits geklärt. Es wird nicht geknöpft sondern die Planen sind einfach und mit einem Griff trennbar.
Geschrieben von Linus D. Außerdem hatte ich gedacht, ich hätte das schon ausreichend umschrieben.
Echt? Hab ich nicht erkannt. Du hast was von unebenen Festplätzen erzählt, aber nix vom Problem des Kindes am Ausgang des Festzelts, wenn hinter ihm ein Erwachsener folgt.
Hat dann nicht auch der einbeinige, armlose taubstumme Blinde das gleiche Problem, wenn ihm seine (erwachsene) Begleitperson folgt? Dann sollten wir wohl zukünftig Festzelte nur noch ohne Seitenteile aufstellen lassen oder sicherheitshalber Festzeltverbot für alle Kinder unter 18 und die einbeinigen, armlosen taubstummen Blinden aussprechen.
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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| 24.05.2013 20:24 |
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Roch7us 7H., Freilassing |
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Chri7sti7an 7T., Herten |
| 26.05.2013 00:22 |
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