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Meines Erachtens
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusführung Notausgang Festzelt17 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt763023
Datum26.05.2013 00:22      MSG-Nr: [ 763023 ]3508 x gelesen

Ich gehe mal von der Festzelt-Diskussion etwas weg, um der Fragestellung nachzukommen.

Das Baurecht macht teilweise nicht ausreichende Vorschriften um die grundsätzlichen Ziele zu erfüllen. (Brandentstehung verhindern, Brandausbreitung behindern, Flucht von Menschen und Tieren ermöglichen, Löscharbeiten ermöglichen.) Gerade beim dritten Punkt haben wir tatsächlich das Problem, dass v.a. im Baurecht und tlw. auch in Normen noch bei weitem nicht alle Menschen untergebracht sind. Im Ingenieurwesen in diesem Bereich sind aber solche Ansätze auf dem Vormarsch. Ich erinnere mich an den Spruch "Wer in ein Gebäude reinkommt, muss auch wieder rauskommen." Das gilt dann für alle, egal wie klein oder wie behindert.

Das fängt an mit Kindertagesstätten, in denen eine Betreuungsperson für eine größere Zahl an Kindern zuständig ist, über allgemeine Bedienbarkeit von Brandschutzeinrichtungen, über die Rettung von Rollstuhlfahrern, wenn der Aufzug nicht benutzt werden darf, über Räumungssimulationen, die teilweise nur mit "Normmenschen" arbeiten und Ergebnisse liefern, die erheblich von realen Ergebnissen abweichen, zur Entfluchtung von Pflegeeinrichtungen, gerade bei modernen Pflegekonzepten.
Einige europäische Nachbarn sind uns da weit voraus.

Geschrieben von Christian T.Bisher dachte ich immer, das Baurecht geht nur von normgroßen und normschweren gehfähigen fitten Personen im besten Alter aus.
Der Überdruck in Räumen maximal 50 Pa betragen, weil daraus bei einer Tür von 2m² eine Kraft resultiert, die auch von Kindern und alten Menschen noch relativ gut aufgebracht werden kann. (Entsprechend 10 kg.) Also teilweise wird da schon drüber nachgedacht, dass auch "Nichtnormmenschen" die Tür öffnen können. Alle wird man natürlich nie erreichen, klar.

Zurück zum Festzelt: Es geht beim Türproblem schlichtweg darum, dass, wenn die erste Person an der Tür selbige nicht selbstständig öffnen kann, sie ggf. von nachfolgenden Leuten überrannt werden kann, wenn die Tür dann doch irgendwann offen ist (vordere Person steht, hintere Personen laufen --> Impuls und Reibung am Boden), bzw. darum, dass die Person erdrückt werden kann, wenn die Tür nicht aufgeht. Letzteres wäre bei einem Klettverschluss wohl eher nicht das Problem, ersteres schon. Aber die Überlegung sollte man bei jeder Art "Tür" führen.

Ansonsten fällt mir jetzt noch eine Variante für die Praxis ein: In einer Schiene verschiebbare Zeltplanen, die sich etwasüberlappen. Dadurch schafft man doch relativ gute Dichtigkeit, die Öffnung ist aber trotzdem passierbar.

M.E. ist aber bei Festzelten ohnehin das Hauptproblem nicht, dass man die richtigen Vorschriften macht, sondern dass diese auch eingehalten und v.a. beibehalten werden. Weil so eine Zeltplane ist schnell mit Panzertape "abgedichtet", oder die Bestuhlung im Zelt wird geändert, oder die Personenzahl überschritten, oder, oder, oder...

BTW: Ich weiß nicht wie bei euch Volksfeste ablaufen, aber bei mir in der Gegend laufen Kinder im Grundschulalter auch mal alleine übern Platz. Da geht das halt noch. Wenn ihr das bei euch ausschließen könnt, und Kinder bis 14 Jahre immer mit Begleitung unterwegs sind, könnt ihr solchen Problemstellungen tatsächlich weniger Aufmerksamkeit schenken.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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