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Wärmebildkamera
Jugendfeuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikEinsatz zurück
ThemaRettung v.Personen   24 Beiträge
AutorJan 8S., Wallenhorst / 763323
Datum28.05.2013 09:43      MSG-Nr: [ 763323 ]5566 x gelesen

Hallo!

Wie schon mehrfach geschildert, ist die Rettung einer bewußtlosen Person aus einem verrauchten Gebäude eine Crashrettung und zwar eine ziemlich eilige. Es gibt nämlich eine gravierende Ursache, warum die Person bewußtlos ist (Sauerstoffmangel, CO-Vergiftung) und die bleibt nicht nur bestehen, sondern verschlimmert sich zumeist noch. Die Rettung muss also schnellstmöglich erfolgen.

Die Verwendung der Krankentrage dafür verbietet sich aus mehreren Gründen:

1. Sie ist unnötiger, sperriger Ballast, wenn sie im ersten Zugruff mitgenommen wird. Oft ist dies auch gar nicht möglich, da der Trupp ja auch noch WBK, Schlauchleitung, Brechwerkzeug mitnehmen muss.

2. Wenn ich mir nicht ganz böse die Finger klemmen will, muss ich beim Aufbauen die Trage senkrecht hinstellen und die Streben mit dem Fuß in die Endposition drücken. Aufrecht hinstellen wird aber bei vielen Bränden nicht klappen, weil dann die obere Hälfte der Trage schmilzt, vom Bediener mal ganz abgesehen.

3. Das "Verlasten" und Sichern der Person auf der/die Trage ist bie Nullsicht sicher schwierig, zumindest aber zeitaufwändig. Zeit die ich nicht habe.

4. Das Tragen der Person muss wieder aufrecht erfolgen - das wird aber bei einigen Bränden wegen der Wärmeentwicklung nicht möglich sein. Und für den Patienten macht es im übrigen auch einen Unterschied, ob er bei 20 Grad auf dem Boden oder 100 Grad in 1m Höhe transportiert wird.

5. Und letztlich kommt das Totschlagargument: Vermutlich unterliegt eine Krankentrage auch dem Medizinproduktegesetz und vermutlich ist irgendwo festgehalten, dass sie nur bei Raumtemperatur eingesetzt werden darf. Es würde für mich jedenfalls keinen Sinn machen, einerseits Handlampentaschen in schwer entflammbar zu fordern (da wo maximal die Lampe rausfallen kann) während dies bei Krankentragen (wo der Patient rausfallen kann, z.B. bei der nächsten Übung "Leiterhebel" mit JF o.ä.) völlig egal ist.

Das Vornehmen zur Menschenrettung von Krankentragen ist daher abzulehnen. Patienten sind aus dem Brandraum durch Schleiftechniken (manuell=Körperkraft), ggf. mit Unterstützung einer Bandschlinge zu retten.

Außerhalb des verrauchten Raumes könnte man dann die Krankentrage einsetzen, aber da der Rettungsdienst im Treppenraum ebenfalls eher ein Bergetuch o.ä. einsetzt und der Patient sowieso auf die Rolltrage des RTW übergehoben werden muss, kann man sich das auch sparen.

Grüße, Jan

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