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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BSBP: hier Berechnung Beschäftigtenzahl | 1 Beitrag | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 763757 | ||
Datum | 03.06.2013 11:54 MSG-Nr: [ 763757 ] | 1598 x gelesen | ||
Tach, in den "Hinweisen zur Durchführung von Brandschutzbedarfsplanung im Land Niedersachsen" findet sich die Einteilung von Firmen in Größe 1 bis 20 Beschäftigte, bis Größe 2 von 21 - 200 Beschäftigte und Größe 3 über 200 Beschäftigte. Unter Beschäftigte verstehe ich die Gesamtzahl aller dort Tätigen. Also ein Unternehmen mit drei Schichten á 50 Personen hat 150 Beschäftigte. Ist das so richtig verstanden? Dann noch etwas tiefer in der Materie: Fall 1 Ein Unternehmen ist aufgrund der Organisationsform in eine Holding mit mehreren Tochterfirmen aufgeteilt. Nach Aktenlage ist es so, dass Firma 1 120 Beschäftigte hat, Firma 2 100 Beschäftigte, Firma 3 80 Beschäftigte, ... . Keine Einzelfirma übersteigt 200 Beschäftigte. Allerdings arbeiten am Hauptstandort rund 450 Beschäftigte auf einem in sich geschlossenen Betriebsgelände. Teilweise auch nebeneinander oder eine Servicegesellschaft ist für alle andere Unternehmen als Dienstleister tätig. Wäre hier ein Unternehmen der Größe 3 > 200 Beschäftigte anzusetzen. Fall 2 Ein Unternehmen hat regelmäßig 180 Beschäftigte. Durch Auftragsspitzen und Saisongeschäft kommen während 4-6 Monaten noch zusätzlich zwischen 20 - 60 Leiharbeiter zum Einsatz. Entspricht dies auch einem Unternehmen mit über 200 Beschäftigten. Wie immer gerne Rechtsquellen oder Beispiel aus anderen BSBP. Danke für eure Hilfe. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [03.06.13 11:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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