Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 766448 |
Datum | 03.07.2013 12:04 MSG-Nr: [ 766448 ] | 9082 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Das ist eine gute Frage - Da sich die Umsetzung dieser Verordnung aufs Arbeitschutzgesetz bezieht. Damit das angewendet werden kann muss man aber Arbeitnehmer sein, was im Zusammenhang mit der FF schon des öfteren verneint wurde (Das ein "FF`ler" kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbSch.G ist).
Nichts desto trotz kannman all die anderen Sachen wie GUV-I, VFDB RL und UVV Feu. heranziehen.
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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