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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 766449 | ||
Datum | 03.07.2013 12:09 MSG-Nr: [ 766449 ] | 9076 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian T. Das ist eine gute Frage - Da sich die Umsetzung dieser Verordnung aufs Arbeitschutzgesetz bezieht. Damit das angewendet werden kann muss man aber Arbeitnehmer sein, was im Zusammenhang mit der FF schon des öfteren verneint wurde (Das ein "FF`ler" kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbSch.G ist). Hm, aber gerade die GUV-I 8675 schriebt dazu im Kapitel "Rechtsgrundlagen": In dieser Information sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV), die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das nverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A 1) und Feuerwehren (GUV-V C 53) berücksichtigt. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Lars T. [03.07.13 12:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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