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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 766452 | ||
Datum | 03.07.2013 12:21 MSG-Nr: [ 766452 ] | 8864 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV) NUr leider gilt hier immer noch: Geschrieben von ---PSA-BV--- §1 Anwendungsbereich Meine Petition zur Streichung dieses Punktes wurde vom Bundespetitionsauschuss and den Landespetitionsauschuß des Landes Hessens weitergeleitet warum auch immer. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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