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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Prüfung TMII splitten | 10 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 766484 | ||
Datum | 03.07.2013 19:47 MSG-Nr: [ 766484 ] | 2238 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens B. FwDv 2 Naja, also in der FwDV2 heißt es zwar: "Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden." Als unbedingte Voraussetzung zum Ablegen der Prüfung würde ich das aber nicht verstehen. (Anders z. B. die Ausbildung zum Sprechfunker und Truppführer, als Voraussetzungen zur Teilnahme am Gruppenführerlehrgang) Grüße Magnus | ||||
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