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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung einer Sauerstoffflasche med O2 | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 770354 | ||
Datum | 16.08.2013 07:43 MSG-Nr: [ 770354 ] | 2972 x gelesen | ||
ALTA! (Jugendsprache für : Oh... das ist ja mal sehr komplex) Geschrieben von Dirk G. Das Problem sehe ich darin, dass der Raum, in dem die Flasche bereitgestellt wird, besondere Anforderungen erfüllen muss. Sagt wer? Steht wo? Wenn es der Auditmensch fordert kann er sicherlich eine Quelle nachlegen Geschrieben von Dirk G. Wenn ich einen Lagerraum kennzeichne, Stellen wir uns die Frage: Ist das ein Lager? Hier (Punkt 2) steht das es kein Lager ist! Denn wenn ich einen Druckbegrenzer anschließe lagere ich nicht sondern halte ich vor. Alternativ schreibt man an den O² Wagen "Notfall" dran. Davon ab: Sind Rettungswagen gekennzeichnet? Sind Wohnungen von Patienten mit flüssigem Sauerstoff gekennzeichnet? Und nochmal: Für ein Paar Punkte im Audit wird so ein Bohei veranstaltet bei einer Sache die im täglichen Leben unerheblich ist? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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