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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Zu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ... | 29 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 770636 | ||
| Datum | 19.08.2013 11:37 MSG-Nr: [ 770636 ] | 6178 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert? Da stellt sich dann auch mal die Frage, ob bisher sichere "Hörbereiche" durch Neubauten nach EnEV/KfW-Effinzienzhaus 55 oder 40 nicht auf einmal auch außerhalb der Hörweite sind. Und SMS, wenn auch verzögert, die Mannschaftsstärke sicherstellt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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