Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerlöschverband Groß Plön | 7 Beiträge |
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 772131 |
Datum | 04.09.2013 12:23 MSG-Nr: [ 772131 ] | 2339 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
der Text im Fw-Magazin ist unglücklich formuliert, weil nachbarliche Löschhilfe im konkreten Einsatzfall und gemeinsame Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr durch benachbarte Gemeinden nichts miteinander zu tun haben.
Diesen Feuerlöschverband kannte ich bislang nicht, obwohl ich mich vor Ort einigermaßen auskenne. Die Investitionsbereitschaft ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Verbandsmitglieder in anderen Fragen der kommunalen Zusammenarbeit nicht immer "grün" sind. Das spricht für die hohe Akzeptanz sowie den dauerhaften Erfolg des Feuerlöschverbandes - und letztlich natürlich auch für die Vernunft der Beteiligten.
In SH gibt es noch weitere Feuerlöschverbände, die abweichend vom Beispiel Plön aber bestehen, weil es vielen kleinen Gemeinden an der Einwohnerzahl und damit auch Finanzkraft fehlt, um überhaupt eine eigene Feuerwehr zu unterhalten. In der Praxis kommt es aber noch häufiger vor, dass in diesen Fällen die Selbstverwaltungsaufgabe Brandschutz auf das Amt als Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurde (allerdings verfassungsrechtlich umstritten und mit der neuen Amtsordnung schwieriger!).
Für die gemeinsame Finanzierung von Spezialfahrzeugen durch benachbarte Gemeinden (meist DL) gibt es auch mehrere Beispiele in SH - m.W. jedoch mit freiwilligen Zuwendungen oder als öff.-rechtl. Verträge gestaltet (Gemeinde A beteiligt sich an den Kosten der DL in der Gemeinde B. Im Gegenzug wird die DL aus B in die AAO der Gemeinde A eingebunden und bei entsprechenden Stichworten unmittelbar mitalarmiert.)
Relativ neu sind m.E. öff.-rechtl. Verträge über die Unterstützung größerer Fw. für kleinere Nachbarwehren mit schwacher Tagesverfügbarkeit. Konkretes Beispiel: FF A ist tagsüber nur beschränkt einsatzbereit, darum wird die sicher verfügbare Nachbarwehr B regelmäßig bei bestimmten Stichworten mitalarmiert. Im Gegenzug beteiligt sich Gemeinde A an den Kosten für die Ausstattung von Zweitmitgliedern, die die Ausrückebereitschaft der FF B sicherstellen. Die Beträge sind von eher symbolischer Höhe aber sie können kommunalpolitische Bedenken zerstreuen ("wir stecken so viel Geld in unsere Feuerwehr, das anderswo fehlt, und die Nachbargemeinden profitieren davon, ohne dass sie sich selbst anstrengen müssen").
Ich halte den guten alten Zweckverband nach wie vor für eine der besten Organisationsformen, um die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden zu gestalten. (Nur bei kostenrechnenden Einrichtungen bietet sich auch das gemeinsame Kommunalunternehmen als AöR an.) Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass gerade angesichts der allgegenwärtigen Probleme mit der Tagesverfügbarkeit im ländlichen Raum, künftig auch wieder neue Feuerlöschverbände zur Sicherstellung des Brandschutzes über Gemeindegrenzen hinweg gegründet werden.
Viele Grüße von der spätsommerlichen Ostsee
Rainer
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