Geschrieben von Rainer K.In der Praxis kommt es aber noch häufiger vor, dass in diesen Fällen die Selbstverwaltungsaufgabe Brandschutz auf das Amt als Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurde (allerdings verfassungsrechtlich umstritten und mit der neuen Amtsordnung schwieriger!). Schön bescheuert, in anderen BL ist das seit Jahrzehnten Standard.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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