Geschrieben von Sebastian K.Schön bescheuert, in anderen BL ist das seit Jahrzehnten Standard.
Ganz so einfach ist das juristisch leider nicht: Die Ämter nach Landesrecht SH (ähnlich: MV) sind keine Gemeindeverbände (wie z.B. Verbandsgemeinde, Samtgemeinde o.ä.), sondern reine Verwaltungsgemeinschaften. Der Amtsausschuss als beschlussfassendes Organ ist nicht durch direkte Wahl der Bevölkerung legitimiert. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der amtsangehörigen Gemeinden (meist Bürgermeister + x Gemeindevertreter). Dabei werden weder die Größenverhältnisse noch die politischen Mehrheiten richtig abgebildet. Darum dürfen den Ämtern nach Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts von 2010 originäre Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden nur im beschränkten Umfang zugewiesen werden. Die neue Amtsordnung von 2012 trägt dem Rechnung und benennt 15 mögliche Aufgabenbereiche (darunter Brandschutz), von denen maximal 5 dem Amt übertragen werden dürfen.
Die (ohnehin bessere) Lösung ist m.E. die Gründung eines Feuerlöschverbandes als Zweckverband, weil darin auch Gemeinden unterschiedlicher Ämter zusammenwirken können und die Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung sicherstellen, dass nicht wenige kleine ein viel größeres und zahlungskräftigeres Mitglied überstimmen können - und sich somit auf dessen Kosten Gerätehäuser und Fahrzeuge hinstellen.
Ob jetzt die Verbandsgemeinden oder die Ämter die bessere Kommunalverwaltungsform darstellen, wird (an anderen Orten) heiß diskutiert. Sicher ist, dass bei der Amtsstruktur ein weitaus größeres Maß an ehrenamtlicher Verantwortung gefordert wird, gleichzeitig aber auch die Verwaltungskosten pro Einwohner deutlich geringer sind. Der größte Teil der amtsangehörigen Gemeinden und Ämter in SH ist rechnerisch schuldenfrei (Rücklage größer als Schulden - ohne kostenrechnende Einrichtungen).
Viele Grüße
Rainer
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