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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 'Feuerwehrplan' vs 'Einsatzpläne für die Fw' | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 772980 | ||
Datum | 16.09.2013 17:57 MSG-Nr: [ 772980 ] | 4698 x gelesen | ||
Hallo Oliver, in aller Kürze: Feuerwehrplan nach DIN 14095; vorgeschrieben in der Betriebsverordnung und verschiedenen Sonderbauvorschriften (mal ganz grob betrachtet). Meistens gefordert mit dem Satz: "... sind Feuerwehrpläne in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen...". Der Feuerwehrplan besteht in der Regel aus dem Übersichtsplan, Geschossplänen, Objektinformation und/oder zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Weiterhin sind z.B. Sonderpläne wie Abwasserpläne o.ä. als Bestandteile des Feuerwehrplanes denkbar. Ich weiß zwar nicht genau, ob Einsatzpläne genormt sind, kenne diese aber aus der Vorwendezeit. Dort wurde für verschiedene Objekte ein Einsatzplan aufgestellt, dem zu entnehmen war, welche Kräfte zu alarmieren sind, welche Aufgaben ihnen zugewiesen werden sollen usw. In der Regel wurde sogar der Löschwasserbedarf (bezogen auf die geplant eingesetzten Rohre) im Voraus berechnet. So konnten auch die erforderlichen Löschwasserentnahmestellen, Pumpen, Schlauchlängen etc. im Voraus festgelegt werden. Ich kann allerdings nicht praktisch einschätzen wie gut das letztlich im Ernstfall funktioniert hat. Ich hoffe ich konnte Deine Frage in aller Kürze (und auch richtig ;-) ) beantworten. LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | ||||
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